
Herzlich willkommen
Sie planen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Maßnahme für ihre Mitarbeiter durchzuführen?
Ich biete Präventionskurse an. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach
§20 SGB V und werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
§20 SGB V und werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Meine Angebote

Präventionskurse
Ich biete Präventionskurse an, die nach §20 SGB V bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" zertifiziert sind und somit von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Aktuell sind diese Kurse bei mir verfügbar

Ablauf der Beantragung und Förderung:
Durchführung einer BGF-Maßnahme
für
ihre Mitarbeiter.
2. Anforderung der entsprechenden
Unterlagen durch den Arbeitgeber
(Dokumentationsbogen für Arbeitgeber
und Anbieter) bei einer der gesetzl. KK, die
im Betrieb vertreten sind.
3. Ausfüllen des Arbeitgeberbogens durch
den Arbeitgeber.
4. Der Anbieterbogen wird vom Arbeitgeber
an mich, zum Ausfüllen, weitergeleitet.
5. Rücksendung des Anbieterbogens an den
Arbeitgeber.
6. Einreichung der kompletten Unterlagen
durch den Ag. an die KK zur Genehmigung
der Förderung.
7. Nach Beendigung der Maßnahme erhält
der Ag. von mir eine Rechnung, welche er
dann bei der KK vereinbarungsgemäß
einreicht um die Förderung zu erhalten.
8. Die KK übernimmt die Förderung für alle
Teilnehmer der Maßnahme! Auch die, die
anderweitig gesetzlich versichert sind.

