Herzlich willkommen

Sie planen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Maßnahme für ihre Mitarbeiter durchzuführen?

Ich biete Präventionskurse an. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben nach

§20 SGB V und werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Meine Angebote

Präventionskurse

Ich biete Präventionskurse an, die nach §20 SGB V bei der "Zentralen Prüfstelle Prävention" zertifiziert sind und somit von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. 


 Aktuell sind diese Kurse bei mir verfügbar


Ein kräftiger und stabiler Rücken für Vielsitzer Ein kräftiger und stabiler Rücken für körperlich beanspruchende Tätigkeiten

Ablauf der Beantragung und Förderung:

 1. Die Geschäftsführung beschließt die  
   Durchführung einer BGF-Maßnahme für 
   ihre Mitarbeiter.
2. Anforderung der entsprechenden 
    Unterlagen durch den Arbeitgeber 
    (Dokumentationsbogen für Arbeitgeber 
    und Anbieter) bei einer der gesetzl. KK, die 
    im Betrieb vertreten sind.
3. Ausfüllen des Arbeitgeberbogens durch 
    den Arbeitgeber.
4. Der Anbieterbogen  wird vom Arbeitgeber 
     an mich, zum Ausfüllen, weitergeleitet.
5. Rücksendung des Anbieterbogens an den  
    Arbeitgeber.
6. Einreichung der kompletten Unterlagen 
    durch den Ag. an die KK zur Genehmigung 
    der Förderung.
7. Nach Beendigung der Maßnahme erhält 
    der Ag. von mir eine Rechnung, welche er 
    dann bei der KK vereinbarungsgemäß 
    einreicht um die Förderung zu erhalten.
8. Die KK übernimmt die Förderung für alle 
    Teilnehmer der Maßnahme! Auch die, die 
    anderweitig gesetzlich versichert sind.